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AGB - 

CASA LLŪMA


§ 1 Geltungsbereich, Veranstalterin, Teilnahmeberechtigung, Vertragsgrundlagen

Diese Bedingungen gelten für von der Casa Luma GbR, handelnd unter „CASA LLŪMA“, angebotene Pauschalreisen (Yoga-Retreats), bei denen insbesondere Beherbergung und ein Yoga-/Retreat-Programm zu einem Gesamtpreis verbunden werden; hierfür ist die Veranstalterin Reiseveranstalterin im Sinne des § 651a BGB. Vertragsgrundlagen sind die konkrete Leistungsbeschreibung, die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 EGBGB, die Buchung, die Buchungs- und Reisebestätigung sowie diese Bedingungen; die in Art. 250 § 3 EGBGB genannten Angaben werden Teil des Vertrags.

Die Retreats richten sich ausschließlich an volljährige Frauen (Women only). Die Beschränkung dient dem auf Frauen zugeschnittenen Gruppen- und Programmkern (z. B. geschützter Raum, spezifische Inhalte). Zwingende gesetzliche Rechte der Reisenden bleiben unberührt.

Nicht vom Pauschalreisevertrag erfasste, als Fremdleistung klar bezeichnete, separat vergütete und direkt mit Dritten zu schließende Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags; gesetzliche Zurechnungsregeln bleiben unberührt.


§ 2 Verbindliche Buchung und Vertragsschluss

Die Darstellung im Buchungsprozess ist eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Mit Betätigung des eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buttons gibt die Kundin ein bindendes Angebot ab; die automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst durch Zugang unserer Buchungs- und Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zustande; diese enthält die zusätzlichen Angaben nach Art. 250 § 6 EGBGB.


§ 3 Leistungsumfang; nicht enthaltene Leistungen; Programmänderungen

Maßgeblich sind die in der Bestätigung ausgewiesenen Leistungen. Flüge, individuelle An- und Abreise sowie Flughafentransfers sind nicht enthalten. Unerhebliche, zumutbare organisatorische Anpassungen (z. B. Uhrzeiten/ Reihenfolgen, gleichwertige Ersatzleitung) bleiben vorbehalten; bei erheblichen Änderungen gelten § 651g BGB und Art. 250 § 10 EGBGB (Informations-, Wahl- und Rücktrittsrechte).


§ 4 Charakter der Yoga-/Workshop-Leistungen

Yoga-, Bewegungs-, Entspannungs- und Workshop-Leistungen dienen der allgemeinen Aktivität, Entspannung und persönlichen Erfahrung; sie sind keine Heilbehandlung oder medizinische Beratung. Ein bestimmter körperlicher/gesundheitlicher/therapeutischer Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 5 Preis; Zusatzleistungen

Der Gesamtpreis umfasst die vereinbarten Reiseleistungen einschließlich einzubeziehender Steuern/Gebühren. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich ausgewählt werden; Vorauswahlen werden nicht verwendet.


§ 6 Insolvenzsicherung und Zahlungsfälligkeit

Zahlungen vor Beendigung der Reise werden nur gefordert oder angenommen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und der Absicherer mit Namen und Kontaktdaten klar, verständlich und hervorgehoben mitgeteilt wurde (§ 651t BGB). Der Sicherungsschein wird mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt (Art. 252 EGBGB). Nach Zugang der Vertragsbestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises innerhalb von 7 Kalendertagen fällig; die Restzahlung ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn fällig.


§ 7 Gesundheit, Eigenverantwortung und Sicherheit

Die Teilnehmerinnen berücksichtigen ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich. Vor Beginn und während einzelner Aktivitäten soll jede Teilnehmerin prüfen, ob ihr gesundheitlicher Zustand die Teilnahme zulässt; bei Unsicherheiten wird die vorherige ärztliche Abklärung empfohlen. Sicherheitsbezogene Anweisungen der Kursleitungen sind zu beachten. Bei Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Kreislaufproblemen oder Unwohlsein ist die Übung zu unterbrechen und die Kursleitung zu informieren.

Zur Sicherheit und zum Wohl der Gruppe gilt: Vor Yoga-/Körpereinheiten ist kein Alkohol zu konsumieren; störende Verhaltensweisen sind zu unterlassen; die Privatsphäre anderer Teilnehmerinnen ist zu respektieren. Ein schuldhafter Verstoß gegen konkrete Sicherheitsanweisungen oder die Missachtung erkennbarer eigener Belastungsgrenzen kann als Mitverschulden berücksichtigt werden.


§ 8 Verhalten, Hausordnung, Ausschluss

Rücksichtnahme- sowie Hausordnungspflichten sind einzuhalten. Schwerwiegende Vertragsverletzungen können nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung aus wichtigem Grund führen; in gravierenden Fällen ist eine sofortige Kündigung zulässig. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 9 Schäden an Unterkunft und Sachen

Teilnehmerinnen haften nach den gesetzlichen Regeln für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden. Eine verschuldensunabhängige Gruppenhaftung besteht nicht.


§ 10 Reisemängel, Anzeige, Abhilfe

Wir verschaffen eine mangelfreie Pauschalreise (§ 651i BGB). Mängel sind unverzüglich anzuzeigen; wir leisten innerhalb angemessener Frist Abhilfe, es sei denn, diese ist unmöglich oder unverhältnismäßig (§ 651k BGB). Rechte auf Minderung, Kündigung und Schadensersatz richten sich nach §§ 651m, 651l, 651n BGB.


§ 11 Beistandspflicht

Bei Schwierigkeiten leisten wir Beistand nach § 651q BGB, etwa durch Informationen zu Gesundheitsdiensten/Behörden, Unterstützung der Kommunikation oder der Suche nach alternativen Reisearrangements.


§ 12 Rücktritt der Reisenden vor Reisebeginn; Entschädigung

Die Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten; wir verlieren dann den Anspruch auf den Reisepreis, können aber eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1–2 BGB). Unter Berücksichtigung des Zeitraums bis Reisebeginn, ersparter Aufwendungen und der Möglichkeit anderweitiger Verwertung werden folgende Pauschalen vereinbart: bis 60 Tage 10 %, 59–30 Tage 20 %, 29–15 Tage 35 %, 14–7 Tage 50 %, 6–2 Tage 65 %, ab 1 Tag/No-Show 80 %. Der Nachweis einer geringeren oder fehlenden Entschädigung bleibt möglich; bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort besteht keine Entschädigungspflicht (§ 651h Abs. 3 BGB).


§ 13 Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson

Die Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt; in jedem Fall ist die Erklärung rechtzeitig, wenn sie nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht (§ 651e Abs. 1 BGB). Wir können widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt (§ 651e Abs. 2 BGB). Ursprüngliche Reisende und Ersatzperson haften als Gesamtschuldnerinnen für den Reisepreis und nur für tatsächlich entstandene und angemessene Mehrkosten; wir erteilen hierüber einen Nachweis (§ 651e Abs. 3–4 BGB).


§ 14 Rücktritt der Veranstalterin vor Reisebeginn

Eine Mindestteilnehmerzahl ist nicht vereinbart; ein Rücktritt aus diesem Grund ist ausgeschlossen. Ein Rücktritt ist vor Reisebeginn nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen möglich (§ 651h Abs. 4 BGB); in diesem Fall erstatten wir den Preis binnen 14 Tagen (§ 651h Abs. 5 BGB).


§ 15 Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen

Bei freiwilliger Nichtinanspruchnahme einzelner ordnungsgemäß angebotener Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung; ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertung werden gesetzlich berücksichtigt.


§ 16 Pass-, Visa-, Einreise- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

Wir erteilen vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgesehenen allgemeinen Informationen; nach ordnungsgemäßer Information ist die Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich für die Beschaffung und Einhaltung individueller Anforderungen (Art. 250 § 3 EGBGB).


§ 17 Reiseunterlagen vor Reisebeginn

Rechtzeitig vor Reisebeginn übermitteln wir die für die Durchführung notwendigen Unterlagen/Informationen (z. B. Anschrift der Unterkunft, Check-in/Check-out, Kontaktstelle, ggf. endgültiger Programmplan) nach Art. 250 § 7 EGBGB.


§ 18 Geistiges Eigentum; Aufnahmen; Schutz des Gruppenraums

Von uns oder Dritten bereitgestellte Unterlagen/Materialien dürfen – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich privat genutzt werden. Bild-/Video-/Tonaufnahmen während angeleiteter Einheiten bedürfen der Zustimmung der Kursleitung und der betroffenen Personen; werbliche Nutzungen erfolgen nur auf Rechtsgrundlage und ggf. gesonderter Einwilligung. Persönliche Inhalte anderer Teilnehmerinnen sind vertraulich zu behandeln.


§ 19 Geltendmachung von Ansprüchen; Verjährung

Ansprüche können unter den eingangs genannten Kontaktdaten geltend gemacht werden; die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte (§ 651j BGB).


§ 20 Haftung nach Pauschalreiserecht

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird – jeweils bezogen auf die betroffene Reisende und die konkrete Pauschalreise – ausdrücklich auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB). Gelten für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkünfte/gesetzliche Vorschriften mit besonderen Haftungsregeln, können wir uns hierauf berufen (§ 651p Abs. 2–3 BGB). Eine Beschränkung besteht nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht bei schuldhafter Schadensverursachung.


§ 21 Haftung außerhalb des Pauschalreiserechts

Soweit ein Anspruch nicht den zwingenden Haftungsregeln des Pauschalreiserechts unterfällt, haften wir unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei übernommenen Garantien und nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingendes Recht bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen; ausgenommen bleiben Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie zwingende Haftungstatbestände.


§ 22 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Streitbeilegung; Datenschutz

Es gilt deutsches Recht; bei Verbraucherinnen nur, soweit zwingender Schutz des Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird. Für Klagen von und gegen Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir sind derzeit weder bereit noch verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und unserer Datenschutzerklärung.


§ 23 Aufrechnung/Zurückbehaltung; Teilunwirksamkeit; Vorrang individueller Abreden

Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.